Minister Dr. Althusman beantwortet Fragen der UWG

Liebe Mitglieder und Freunde der UWG,

beim diesjährigen Grünkohlessen hat unser Referent, Herr Minister Dr. Althusmann, verkündet, einige der gestellten Fragen auch schriftlich ausführlicher zu beantworten. Nun sind aus dem  Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung Antworten auf die wesentlichen Fragen gekommen, die wir natürlich mit euch gerne teilen. Eure weiteren Anregungen und Kommentare in diesem Zusammenhang sind natürlich bei mir, dem Vorstand und in der Fraktion herzlichst willkommen. Zugleich nutze ich an dieser Stelle die Gelegenheit, dem Herrn Minister und den Mitarbeiter des Ministeriums erneut ein herzliches Dank für die unkomplizierte Zusammenarbeit im Namen der UWG auszusprechen!

Wie immer mit den Besten Grüssen
Alexander Weiz, 1.Vorsitzender UWG Neu Wulmstorf 

 

Fragen und Antworten anlässlich des Grünkohlessen der UWG Neu Wulmstorf am 28. Februar 2020

 

Reguläre ÖPNV- Busverbindung Buchholz – Neu Wulmstorf – Finkenwerder

Angesichts der zu erwartenden Verzögerungen beim Ausbau der A26 (Ausfahrt Buxtehude, Weiterbau bis zur A7), Ausbau der Ortsumgehung Elstorf sowie überdurchschnittlich hohem Anwohnerzuwachs in der Region in den nächsten Jahren (inklusive der Hamburger Baugebiete Fischbecker Reethen und Fischbecker Heidbrook) ist mit starkem und schwerkontrollierbarem Verkehrszuwachs auf dem Gebiet der Gemeinde zu rechnen, insbesondere in Süd-Nord Richtung, hauptsächlich bedingt durch den Berufsverkehr nach Finkenwerder einerseits; und Ausbildungs- und Behördenverkehr nach Buchholz andererseits. Eine Möglichkeit, die Gemeinde verkehrstechnisch präventiv zu entlasten und zu regulieren, sowie soziale, sicherheits- und umwelttechnische Aspekte zu berücksichtigen, wäre die Schaffung einer neuen Buslinie.  Laut Auskünfte beim HVV und Firma Airbus gibt es zurzeit keine Aktivitäten in Hinsicht auf Prüfung solch einer Verbindung; wenngleich die Verkehrsflüsse im Hamburgs Süden und Seevetal durchaus untersucht werden. Es wird hierbei auf die „grenzpolitische“ Lage und damit verbundenen Schwierigkeiten verwiesen. Ist die niedersächsische Politik für eine solche ÖPNV-Verbindung und damit allgemeine Stärkung der Metropolregion Hamburg interessiert? Was ist notwendig, um so eine grenzumfassende Prüfung (Studie) anzustoßen und wie könnte unsere Gemeinde dazu beitragen?

 

Die Planung des Bus-ÖPNV erfolgt durch die zuständigen Landkreise und Kommunen im eigenen Wirkungskreis. Das Land hat hier keine Handlungsbefugnis. Der Aufgabenträger auf niedersächsischer Seite ist der Landkreis Harburg, der durch die Verkehrsgesellschaft Nord-Ost-Niedersachsen mbH (VNO) als Zusammenschluss der dortigen Aufgabenträger unterstützt wird. Da grob geschätzt ein Drittel dieser Verbindung auf Hamburger Gebiet liegt, muss entsprechend mit der FHH bzw. dem HVV eine Aufgaben- und Kostenteilung verhandelt werden.

Die Initiative muss von den Aufgabenträgern ausgehen. Das Land kann die Gespräche unterstützen, z.B. durch die Stabstelle Mobilitätsmanagement bei der LNVG. Eine Initiative des Landes ist aufgrund der Handlungshoheit der Aufgabenträger nicht angeraten.

Der VNO hat gemeinsam mit dem Landkreis Harburg zu dieser Verbindung wie folgt Stellung genommen:

„Die Einrichtung einer durchgehenden Busverbindung zwischen Buchholz i.d.N., Neu Wulmstorf und Finkenwerder ist ein Wunsch, der seit vielen Jahren geäußert wird, insbesondere von der Gemeinde Neu Wulmstorf und der Stadt Buchholz i.d.N., aber auch von der Kreispolitik. Während die o. g. Kommunen sowie die Kreispolitik einer Verbesserung des Angebotes – zunächst vorzugsweise für Berufstätige – von Beginn an offen gegenüber stehen und dies auch im aktuellen Nahverkehrsplan des Landkreises Harburg so verankert ist, scheiterten die Bemühungen zur Umsetzung bislang an der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH), die keinen verkehrlichen Mehrwert in einer solchen ÖPNV-Verbindung sieht und daher auch eine territoriale Mitfinanzierung bis heute ablehnt.

Sollte ein weiterer Versuch zur Einrichtung einer grenzüberschreitenden Buslinie vorgenommen werden, so ist hierfür keine Studie erforderlich, da die Rahmenbedingungen zur Organisation und Finanzierung auf Seiten der Aufgabenträger bekannt sind. Entscheidend ist die Abstimmung des Leistungsangebotes. Wichtig ist dabei auch, dass für das Gebiet der FHH ein verkehrlicher Nutzen gefunden wird.“

Neu- und Ausbau der B3

Durch den Neu- und Ausbau der B3 wird zusätzlicher Verkehr in Richtung Rübke fließen. Es wird noch attraktiver, über Rübke in Richtung Flugzeugbau, Werften und Hafen zu fahren. Gibt es bereits Untersuchungen, wie sich die Verkehrsflüsse durch die B3 neu verändern und welche Auswirkungen sich  insbesondere für Rübke ergeben?

 

Im Zuge der Variantenuntersuchung wurden insgesamt 9 Varianten untersucht und in die gesamtplanerische Bewertung eingestellt. Als wesentliche Beurteilungskriterien sind dabei zu nennen:

  • Die Verkehrszahlen liegen je nach Variante zwischen 7.800 und 15.700 Kfz/24h auf der OU, wobei die ortsnäheren, kürzeren Varianten grundsätzlich wirksamer sind.
  • Die westlichen Varianten schneiden verkehrlich insgesamt besser ab, da mit ihnen mehr überregionaler Verkehr auf der OU Elstorf gebündelt werden kann.
  • Die umweltfachliche Bewertung kommt zu einem ähnlichen Ergebnis.
  • Für alle Varianten sind mit entsprechenden Maßnahmen, die Anforderungen an den Artenschutz einzuhalten.
  • Bei allen Varianten sind die zusätzlichen Verkehrsbelastungen im FFH Gebiet nördlich der OU Elstorf zu berücksichtigen.
  • Im Bereich der Landwirtschaft schneiden ebenfalls die Varianten mit dem höchsten Flächenverbrauch schlechter ab.

In der gesamtplanerischen Bewertung hat sich die Variante 1.3 (Westvariante) als deutlich vorteilhafter gegenüber den anderen Varianten dargestellt.

 

Machbarkeitsstudie zur Ortsumfahrung Rübke

Der LK Harburg hat hier vom Land die Verantwortung übernehmen müssen. Aktueller Stand? Uns wurde im Herbst 2017 (!) von Ihrem Vorgänger persönlich versprochen, dass eine solche als Grundlage für alles weitere in Auftrag gegeben wird. Wir schreiben mittlerweile das Jahr 2020. Es ist noch immer kein Büro mit der Erarbeitung einer Machbarkeitsstudie beauftragt. Das liegt wohl auch an dem von der Gemeinde Neu Wulmstorf und dem vom Landkreis Harburg in 2019 jeweils zu knapp titulierten Budgets, oder? Können Sie als Verkehrsminister mit Landesmitteln hier schnell (finanziell) unterstützend helfen?

Sie haben uns im Zuge Ihres Wahlkampfes bei uns vor Ort Ihre Unterstützung zugesagt. Das Land Niedersachsen kann und darf sich hier nicht aus seiner Verantwortung stehlen. Bitte helfen Sie uns! Elstorf wird geholfen – Rübke nicht. Wollen Sie diese Schlagzeile?!?

Im Übrigen ist es für uns enttäuschend, dass wir haben am länder- und behördenübergreifenden Arbeitskreistreffen diesbezüglich nicht teilnehmen dürfen. Die Zusage Ihres Vorgängers wird also auch hinsichtlich unserer Verfahrensbeteiligung bisher nur in Teilen eingehalten. Zur Ehrenrettung sei angemerkt, dass Herr Dr. Stark (LK Harburg) uns informiert. Und sich wohl angeblich auch für unsere Teilnahme eingesetzt hat. Aber auch nur eingesetzt. Nicht durchgesetzt…

 

Grundsätzlich lässt sich eine Finanzierung der Ortsumgehung Rübke mit Bundesfernstraßenmitteln aus der Realisierung der A 26 nicht ableiten. Auch ist eine Finanzierung der Ortsumgehung von Seiten des Landes nicht möglich, da das Land den Bau von Ortsumgehungen im Zuge von Landesstraßen seit Mitte der 1980er Jahre aus finanziellen Gründen aufgegeben hat. Die Umgehungsstraße könnte jedoch als kommunales Projekt umgesetzt werden. Dieser Ansatz würde es dem Landkreis oder der Gemeinde erlauben, zeitnah die Ortsumgehung zu planen und zu realisieren. Das Land steht einer hierfür notwendigen Abstufung der Landesstraße 235 positiv gegenüber. Die Kosten für die Planung und den Bau einer Ortsumgehung in kommunaler Baulast sind grundsätzlich bis zu 75% aus NGVFG-Mitteln förderfähig.

Zur Abstimmung des weiteren Vorgehens fand im November 2017 ein erster Arbeitsgruppentermin statt. Mit Bezug auf diesen Termin hat im Februar 2018 zwischen dem RGB Lüneburg der NLStBV und der Arbeitsebene des LK ein Gespräch stattgefunden, um die weitere Vorgehensweise zu erörtern. Zum Juli 2019 hat der Landkreis den Entwurf einer Leistungsbeschreibung für eine Machbarkeitsstudie „Ortsumfahrung Rübke“ erarbeitet.

Mitte November 2019 fand in Neu Wulmstorf ein sehr konstruktives Treffen mit Vertretern der Arbeitsgemeinschaft Dorferhaltung Rübke und dem Ortratsvorsitzenden statt. Insofern ist es unverständlich, dass die Arbeitsgemeinschaft Dorferhaltung Rübke e.V. eine Nichtbeteiligung bemängeln. Die Zielrichtung und Ausgestaltung der Leistungsbeschreibung wurde in groben Zügen vorgestellt und akzeptiert. Es wurde noch eine kleine Änderung vorgenommen, die nun vorsieht, die Bürgerinformationsveranstaltung erst am Ende der zweiten Phase durchzuführen, wenn schon tiefere Untersuchungsergebnisse vorliegen. Vom Landkreis seien 6 Büros gebeten worden, bis Weihnachten Angebote abzugeben.

In der Zwischenzeit habe, nach Auskunft des Landkreises, auch der Gemeinderat von Neu Wulmstorf der Finanzierung und Durchführung der Machbarkeitsstudie zugestimmt. Daraufhin habe die Gemeinde und der Landkreis eine Kooperationsvereinbarung getroffen, die die Projektsteuerung regele.

Anfang Januar 2020 teilte der LK mit, dass keine wirtschaftlichen Angebote eingegangen seien. Ein Angebot sei eingegangen, das das Projektbudget jedoch fast um das Dreifache übersteige. Es solle nun versucht werden, die Leistungsbeschreibung zu überarbeiten, um eine Entscheidungsgrundlage für Räte und Verwaltungen zu erhalten. Ende Januar fand dazu eine Arbeitsgruppensitzung beim LK statt. Aufgrund der Hinweise aus den Rückfragen der Bieter sei die Leistungsbeschreibung überarbeitet worden. Die Neuausschreibung sollte noch im Februar 2020 erfolgen.

Zur Frage der Arbeitsgemeinschaft Dorferhaltung Rübke e.V., ob sich das Land finanziell an der Machbarkeitsstudie beteiligen kann, ist festzustellen, dass Landesmittel hierfür nicht zur Verfügung stehen.

 

A26 ohne AS Buxtehude

Über mehrere Jahre wird es ohne Anschluss der AS Buxtehude an die nachgelagerten Straßen zu deutlich höheren und bisher in den Planungen wohl unberücksichtigten Verkehrsbelastungen hin und weg der AS Jork und AS Neu Wulmstorf  kommen. Das wird uns in Rübke dann nicht nur auf der L235 (Nincoper Deich), sondern auch auf der K19 (Buxtehuder Str.) hart treffen. Sofern wir nichts tun. Unseres Erachtens ist, so unser derzeitiger Informationsstand, im Planfeststellungsbeschluss zum III. Bauabschnitt (Buxtehude – Neu Wulmstorf) der A26 kein Planfall „ohne AS Buxtehude“ abgewogen worden. Wie gehen Sie, bzw. die zuständigen Behörden, damit um? Ist unser Informationsstand dahingehend korrekt?

 

Der Informationsstand ist nicht korrekt.

Eine theoretisch nicht auszuschließende Realisierung der A 26 ohne AS Buxtehude wurde in den Planfeststellungsbeschlüssen für die Abschnitte 2, 3 und 4a der A 26 auf der zum jeweiligen Erlasszeitpunkt aktuellen Verkehrsprognose untersucht und abwägend berücksichtigt.

Eine (planwidrig) verspätete oder (planwidrig) gänzlich ausbleibende AS Buxtehude steht danach der Gesamtzulassung und Gesamtverkehrsfreigabe der A 26 grundsätzlich nicht hindernd entgegen.

Die Planfeststellung zum 2. Bauabschnitt sieht vor, dass dieser Bauabschnitt auch ohne AS Buxtehude, dann aber nur zusammen mit dem 3. Bauabschnitt freigegeben werden darf.

Die Planfeststellung zum 3. Bauabschnitt sieht in diesem Zusammenhang vor, dass die Öffnung der AS Neu Wulmstorf in nördlicher Richtung (L 235 Rübke) erst zusammen mit der Verkehrsfreigabe des 4. Abschnitts erfolgen darf, so dass ein von der AS Neu Wulmstorf abfließender Verkehr über die L 235 in nördliche Richtung durch Rübke bis zur Gesamtverkehrsfreigabe der A 26 unterbunden bleibt.

Schleichverkehr über die K 19 und L 235 zur AS Neu Wulmstorf, der ohne AS Buxtehude prognostisch erst bei Durchgängigkeit der A 26 mit Anschluss an die A 7 zu erwarten ist, wurde in der Planfeststellung zum Bauabschnitt 4a ausdrücklich als planwidrig erkannt und als zu vermeidender „Plan“-Fall 3b auf der Grundlage der zum Erlasszeitpunkt (08.08.2018) aktuellen Prognose eigens untersucht.

Die Planfeststellung sieht für diesen Fall, dass die AS Buxtehude bei Gesamtverkehrsfreigabe der A 26 (zwischen Stade und dem Anschluss an die A 7) planwidrig nicht dem Verkehr übergeben werden kann, Schutzvorkehrungen vor. Dies sind für die von Verkehrslärm betroffenen Anwohner der OD im Zuge der K 19 Ansprüche auf passive Schallschutzmaßnahmen dem Grunde nach.

 

Sandtransporte A26 vom III.Bauabschnitt (Buxtehude – Neu Wulmstorf) in das Zwischenlager. Und aus dem Zwischenlager dann zum IV.BA (Neu Wulmstorf – Hamburg/A7)

Hier ist die Rede von 800.000 – 1.000.000 m² Sand.  Das entspricht wohl ca. 70-80.000 LKW-Ladungen! Ist dieser drohende Wahnsinn wirklich notwendig? Die behördlichen Antworten aus Hamburg und Niedersachen dazu kennen wir. Die mögen – unter dem Aspekt möglichst schneller Freigabe des jeweiligen Teilabschnittes der A26 – soweit bautechnisch und betriebswirtschaftlich vielleicht nachvollziehbar sein. Aber das abzuwägen ist nicht Aufgabe der mit Planung und Bau der A26 beauftragten Behörden. Das abzuwägen ist ein politisches Thema. Wie hoch sind denn nun die hierdurch entstehenden und wohl teils vermeidbaren, zusätzlichen Staatsausgaben?!? Wie hoch wären die Opportunitätskosten? Sind die für eine möglichst schnelle Freigabe der AS Neu Wulmstorf sprechenden Beweggründe ebenfalls volks- und betriebswirtschaftlich beziffert? Auf den Punkt gebracht: Ist der politische Wille, eine möglichst schnelle Inbetriebnahme des III. Bauabschnittes der A26 über alles – nach heutigen ökonomischen UND ökologischen Gesichtspunkten – wirklich qualifiziert und für Bürgerinnen und Bürger nachvollziehbar aktuell abgewogen entschieden?!? Wie hier vorgegangen wird, ist für Bürgerinnen und Bürger nicht nachvollziehbar. Verschaffen Sie uns die uns zustehende Transparenz. Für jederman(n) nachvollziehbar. Und/oder ggf. via öffentlicher Veranstaltung?

 

Aus bautechnischen Gründen sind Sandtransporte zur Herstellung der Vorbelastungsdämme im Zuge der A 26 grundsätzlich notwendig. Unter wirtschaftlichen, zeitlichen sowie logistischen Aspekten sprechen viele Gründe für eine Zwischenlagerung der zu transportierenden Sandmassen, insbesondere auch für einen reibungslosen Bauablauf, um hier Risiken zu vermeiden.

Es ist nachvollziehbar, dass seitens der betroffenen Bevölkerung ein starkes Informationsbedürfnis zu den geplanten Sandtransporten besteht. Ich habe die NLStBV deshalb damit beauftragt, gemeinsam mit der DEGES die Dammbauarbeiten in den laufenden Abschnitten der A 26 zu optimieren und eine gemeinsame Informationsveranstaltung für die Öffentlichkeit anzubieten.

 

Digitalisierung

Trotz der anfänglichen Bemühungen insbesondere seitens der Landespolitik, sind in den Randgebieten sowie teilweise auf den Verkehrswegen (u. a. zwischen Neu Wulmstorf und Rübke) keine Verbesserungen in Sachen Ausbau Mobilfunknetze zu spüren. Was hat sich in der letzten Zeit auf dem Gebiet der Gemeinde getan und wie ist der weitere Plan? Was wird getan, damit das Thema Digitalisierung nicht zu einem Dauerwahlkampfthema wird?

 

Laut Vodafone hat der angesprochene Bereich Defizite. Insbesondere nördlich der Ortschaft Rübke gibt es weiße Flecken.

Ebenfalls hat sich die Telekom hierzu geäußert: „die Strecke Neu Wulmstorf nach Rübke ist in der Tat nicht ganz so gut. Zur nachhaltigen Verbesserung der Mobilfunkversorgung in diesem Bereich wollten wir eine neue Mobilfunkanlage auf dem Zentrallager Jack Wolfskin im Norden Neu Wulmstorfs an der B3n errichten. Der Eigentümer hat leider abgelehnt. Ein Mastbau ist in diesem Bereich nicht möglich. Das Naturschutzgebiet Moore bei Buxtehude beginnt direkt hinter der B3n.“

MW hat der Telekom angeboten, auf die Fa. Jack Wolfskin zuzugehen und die Frage noch einmal neu zu diskutieren.

Die Versorgung ist bei den Anbietern also unterschiedlich, in der Tendenz aber tatsächlich eher 3-. Hier wird es darauf ankommen, dass unser Mobilfunkförderprogramm, das aktuell in Brüssel zur Notifizierung vorgestellt wird, Kommunen animiert, die Förderung von bis zu 90% der Kosten für eine Mobilfunkanlage in Anspruch zu nehmen.

 

Stärkung des Siedlungszentrums und des Einzelhandels

Die Entwicklung der letzten Jahre zeigte vielerorts, dass nicht Betriebe wie Famila (dass in den nächsten Wochen auch in Neu Wulmstorf ihre Pforten öffnen wird) sondern die Schaffung von künstlichen Städten, den sog. Designer-Outlets, eine echte Herausforderung für den Einzelhandel und damit allgemein für die Siedlungsmittelpunkte darstellt. Andererseits, das Beispiel von in Neu Wulmstorf ansässigen Outlets Jack Wolfskin zeigt, dass es auch anders geht. Wie beurteilen Sie als Wirtschaftsminister die abgelaufene Entwicklung, aktuelle Situation und die zukünftige Ausrichtung der Landespolitik in Hinsicht auf Stärkung der Siedlungsmittelpunkte, denn allein mit Anstrengungen auf kommunaler Ebene trotz des starken Bevölkerungszuwachs ist es offensichtlich kaum zu schaffen? Ist die Zuordnung Neu Wulmstorfs als Grundversorgunszentrum nicht längst hinfällig und sollte durch das entsprechende Raumordnungsverfahren gehoben werden?

 

Die Landesregierung hat sich in der Vergangenheit immer explizit gegen die Ansiedlung von großflächigem Einzelhandel ‚auf der grünen Wiese‘ ausgesprochen und tut dieses auch weiterhin. Daher wird die dem Landesraumordnungsprogramm zugrundeliegende Schwerpunktsetzung in Bezug auf die Konzentration von Einzelhandelszentren im Kontext von Oberzentren auch nicht in Frage gestellt. Auch die künftige Ausrichtung der Landespolitik setzt unverändert auf Erhalt und Stärkung der Ortsmitten- und Zentren. Die Steuerung des zentrenrelevanten Einzelhandels ist hier ein wesentliches Instrument.

Im Hinblick auf die Zuordnung von Neu Wulmstorf als Grundversorgungszentrum bleibt festzustellen, dass Grundzentren auf kommunaler Ebene durch die Regionalplanung im eigenen Wirkungskreis festgelegt werden und dass sie den Auftrag zur Deckung der Nachfrage des allgemeinen, täglichen Grundbedarfs haben. Das Regionale Raumordnungsprogramm des Landkreises Harburg aus 2019 legt idealtypisch das in der Gemeinde Neu Wulmstorf einwohner- und infrastrukturstärkste Siedlungsgebiet als Grundzentrum fest. Dieses Grundzentrum liegt in der Ost-West-Achse der im Nahbereich liegenden Mittelzentren Buxtehude (LK Stade) und Neugraben (Hamburg). Alle Einrichtungen und Angebote zur Deckung der Nachfrage des gehobenen Bedarfs werden durch diese Mittelzentren für die umliegenden Grundzentren bereitgestellt.

Versorgungstechnisch ist somit die Gemeinde Neu Wulmstorf in einer im Vergleich mit vielen anderen niedersächsischen Grundzentren ausgesprochen komfortablen Situation. Eine Aufstufung zum Grundzentrum mit mittelzentraler Teilfunktion würde schnell zu Lasten der Tragfähigkeit der beiden Mittelzentren gehen. Zuständig für die Prüfung der Voraussetzungen einer solchen Aufstufung ist der Landkreis Harburg. In seinem Regionalen Raumordnungsprogramm 2019 hat der Landkreis eine Aufstufung Neu Wulmstorfs aber nicht vorgenommen.

 

Stromübertragungsnetz

Die ungleiche Verteilung zwischen Schwerpunkten der erneuerbaren Energiegewinnung auf dem Land und an der Küste und dem Strombedarf in Siedlungs-und Industriezentren macht einen zügigen und deutlichen Ausbau des Übertragungsnetzes erforderlich. Wie kann ein schnellerer Ausbau der Stromtrassen in ganz Deutschland und insbesondere Niedersachsen umgesetzt werden? 

 

Zur Beschleunigung des in die Genehmigungszuständigkeit des Landes fallenden Netzausbaus setzt Niedersachsen gemeinsam mit TenneT und Amprion einen Abstimmungs- und Steuerungsprozess fort, um die Beteiligten bei den Genehmigungsverfahren zu unterstützen und dadurch eine schnellstmögliche Realisierung der Projekte zu erreichen.

Am 20. September 2018 haben die für Energiepolitik zuständigen Landesminister Maßnahmen zur Optimierung und Beschleunigung des Netzausbaus beschlossen. Dazu wurde ein Maßnahmenpaket vom BMWi vorgelegt.

  • Die im Maßnahmenpaket enthaltene Novellierung des Netzausbaubeschleunigungsgesetzes (NABEG), um das Planungsrecht zu vereinfachen, ist nach Verabschiedung im Bundestag am 04. April 2019 und im Bundesrat am 12. April 2019 umgesetzt worden.
  • Ziel ist es zudem, dass die Länder alle EnLAG-Vorhaben, die BNetzA aller HGÜ-Leitungen sowie die Hälfte aller weiteren Ausbauvorhaben im Drehstromnetz bis Ende 2021 genehmigen werden. Dabei soll ein vorausschauendes Controlling rechtzeitig Maßnahmen ergreifen, um Verzögerungen zu vermeiden.

Die Landesregierung unterstützt die Übertragungsnetzbetreiber und die Bundesregierung bei den in Bundeszuständigkeit zu genehmigenden Gleichstromprojekten (SuedLink und A-Nord) durch eigens eingerichtete und unter Federführung des ML arbeitende ressortübergreifende Arbeitsgruppen.

Die Kopplung von Strom- und Gasnetz bietet große Entwicklungspotentiale. Auf diese Weise können die Netzinfrastrukturen im Strom- und Gasbereich genutzt werden und räumliche Belastungen durch zusätzliche Stromtrassen möglicherweise reduziert werden.

Sofern nach Ausschöpfung innovativer Möglichkeiten weitere Kapazitätserhöhungen erforderlich sind, sollten diese bei den bereits heute vorgesehenen Maßnahmen des BBPIG planerisch berücksichtigt werden. In der Folge bedeutet dies, dass zur frühzeitigen Berücksichtigung weiteren Bedarfs in den gesetzlich bestätigten HGÜ-Trassen, bereits im Bundesfachplanungsverfahren zusätzliche Leerrohren im Trassenfindungsprozess mit berücksichtigt werden sollte, um in diesen Trassen weitere Übertragungskapazitäten zu generieren.

 

Steuergerechtigkeit. Verzugszins im Falle unverschuldeter Nachzahlungspflicht

Bereits seit 1961 beträgt der Zinssatz auf Steuernachzahlungen an das Finanzamt 6,00 % pro Jahr. Das Marktzinsniveau ist zwar seit Jahren deutlich niedriger, aber die Zinshöhe von 6,00 % wurde von der Finanzverwaltung und den Finanzgerichten bislang weiterhin als angemessen angesehen. Der BFH hat dazu 2018 verfassungsrechtliche Bedenken geäußert. UnternehmerInnen geraten gelegentlich in unverschuldete, sich über mehrere Jahre zu berechnende, Nachzahlungspflichten. UnternehmerInnen wollen nichts geschenkt. Darum geht es nicht. Es geht aber sehr wohl auch um den politischen Widerspruch der gewollten Förderung der Wirtschaft. Dieser Widerspruch ist, mal abgesehen von den durchaus beachtenswerten Fördermitteln in den Bereichen Entwicklung innovativer Technologien, Umwelt und Energieeffizienz, eklatant. Nicht nur der Verzugszins, sondern insbesondere auch die sich in den letzen Jahren verschärften Fristigkeiten der Finanzämter, sind inakzeptabel. Wie ist Ihre Meinung dazu? Und was versuchen Sie konkret für die für KMUs zu bewegen?

 

Die obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder begrüßen, dass sich das Bundesverfassungsgericht mit der Frage der Verfassungsmäßigkeit der Verzinsung nach §§ 233a, 238 AO auseinandersetzt, damit im Interesse der Rechtssicherheit möglichst bald einer abschließenden Klärung zugeführt werden kann.

Seit dem Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 2. Mai 2019 ergehen bis zu einer abschließenden Klärung dieser Rechtsfrage durch das Bundesverfassungsgericht sämtliche Zinsfestsetzung lediglich vorläufig, um die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts – sollte ein Verfassungsverstoß festgestellt werden – in möglichst allen betroffenen Fällen zur Wirkung bringen zu können.

Gegen frühere Zinsfestsetzungen, die insoweit noch nicht vorläufig ergangen sind, bedurfte es im Einzelfall allerdings der Einlegung eines Einspruchs. In diesen Fällen gewähren die Finanzämter für Zinszeiträume ab dem 1. Januar 2012 auf Antrag auch die Aussetzung der Vollziehung, so dass diese Zinsen zunächst nicht gezahlt werden müssen.

Es ist anzumerken, dass der Gesetzgeber den nominalen gesetzlichen Jahreszins von 6 % bereits durch die Gewährung einer zinsfreien sog. Karenzzeit von 15 Monaten und dem vollständigen Verzicht auf Zinseszinsen stark abgemildert hat.

Vor dem Hintergrund, die Durchlaufzeiten für Steuererklärungen möglichst kurz zu halten, bearbeiten die FÄ Wiedervorlagen mittlerweile aber sehr zeitgerecht, sodass Erinnerungen deutlich schneller auf den Weg gebracht werden. Die Fristen dafür sind dann auch deutlich kürzer als für die „Erstanforderungen“, bei denen die Frist zur Erledigung üblicherweise etwa vier Wochen beträgt.

 

Verstaatlichung

Sollen das Gesundheitswesen, Seniorenheime und Energieversorger wieder staatlich werden?

 

In Deutschland haben wir ein gut funktionierendes und effektives Gesundheitssystem, verbunden mit einer Selbstverwaltung der ärztlichen Berufe, der Möglichkeit der freien Arztwahl und vor allem haben wir die Therapiefreiheit für die Ärzte. Wir diskutieren intensiv auch in Niedersachsen die Frage eines Ärztemangels und die Frage, wie wir insbesondere den Pflegeberuf attraktiver gestalten können.

Wenn wir uns die Entwicklung der letzten Jahrzehnte im Gesundheitswesen anschauen, sehen wir z.B., dass sich die Zahl der Krankenkassen von 1.200 auf etwa 110 verringert hat und dass wir jetzt einen Wettbewerb zwischen den Kassen haben. Eine Einheitskasse hätte ohne Konkurrenz keine Veranlassung mehr, sich um wirtschaftliche und versichertenorientierte Leistungen zu bemühen, da Versicherte kein Wahlrecht mehr hätten. Wir haben das GKV-Stärkungsgesetz umgesetzt, mit dem wir eine gut erreichbare Versorgung auf hohem Niveau auch in ländlichen Regionen sicherstellen. Im Pflege-Sofortprogramm ist die Schaffung von 13.000 neuen Pflegestellen vorgesehen.

Wenn Sie sich die Berichte zum Brexit anschauen, war ein tragendes Argument die Verbesserung der Situation im National Health Service. Millionenbeträge sollten statt an die EU zu fließen, lieber in die Sanierung von Krankenhäusern gesteckt werden, viel mehr Personal sollte eingestellt werden können, um monatelange Wartezeiten auf Operationen zu vermeiden. Wir werden sehen, ob diese Versprechungen gehalten werden können.

Gerne können wir unser bestehendes System genau analysieren, nach Schwachstellen suchen und Verbesserungen einführen. Die Verstaatlichung halte ich aber für nicht zielführend in diesem Zusammenhang.

 

Bürokratieabbau

Haben Sie einen Vorschlag zur Reduzierung der Bürokratie, hin zu mehr praktischen Lösungen?

 

Bürokratieabbau ist eine Daueraufgabe und nicht über Nacht zu leisten. Fast alle – 90% – aller belastenden Regelungen basieren auf bundesgesetzlichen bzw. europarechtlichen Anforderungen und Vorgaben.

Während große Unternehmen natürlich auch durch Bürokratiekosten- und Lasten eingeschränkt werden, trifft der Erfüllungsaufwand ungleich stärker kleinere und mittlere Unternehmen, die sich erheblich belastet sehen.

Als bürokratische Belastung werden insbesondere solche Regelungen angesehen, die zusätzlichen zeitlichen und oder finanziellen Aufwand für Unternehmen bedeuten. Dazu zählen beispielsweise Berichts- und Nachweispflichten, komplizierte Anträge, statistische Abfragen, lange Verfahrensdauern und die Meldepflichten des Sozialversicherungs- und Steuerrechts. Hierzu bringt sich Niedersachsen nachdrücklich auf Bundesebene ein, um Erleichterungen zu erreichen.

Niedersachsen möchte insbesondere die hier ansässigen KMU von bürokratischen Erfüllungsaufwänden entlasten. Hierzu wurde im Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung die Stabsstelle Bürokratieabbau eingerichtet. Dort werden bestehende Regelungen im Zuge eines ständigen Monitorings auf vermeidbare Lasten überprüft. Zudem soll zukünftig die Clearingstelle neue gesetzliche Regelung auf vermeidbare Erfüllungsaufwände bereits zu einem frühen Zeitpunkt im Gesetzgebungsprozess prüfen – z.B. durch einen sog. Praxis-Check – um einen weiteren zusätzlichen Bürokratieaufbau auf Landesebene möglichst zu vermeiden. Ziel ist es, dass im Ergebnis der Clearingverfahren weniger oder gar keine belastenden Regelungsalternativen gefunden werden.

In vielen Fällen ist es zudem notwendig, sich ressortübergreifend mit den Themen auseinanderzusetzen – so z.B. im Hinblick auf das niedersächsische Baurecht u.a. mit dem Ziel, dass auf Grundlage der Koalitionsvereinbarung der Landesregierung bei den bauordnungsrechtlichen Änderungsbedarfen vordringlich die Bedarfe aus dem „5G-Ausbau“ berücksichtigt werden. Hier sind wir auf einem guten Weg, eine entsprechende Gesetzesnovelle wird zeitnah auf den Weg gebracht, im Laufe des Jahres soll eine zweite Novelle der NBauO folgen.

Auch ansonsten ist die Digitalisierung von Prozessen ein wichtiger Baustein im Bürokratieabbau, um hier vorhandene Daten zu verknüpfen und so z.B. statistische Mehrfachabfragen überflüssig zu machen.