Corona: Landkreis Harburg zieht die Notbremse
Inzidenz-Schwellenwert 100 drei Tage in Folge überschritten – Kreisverwaltung setzt per Allgemeinverfügung Corona-Regeln für Hochinzidenzkommunen in Kraft, die ab Montag, 29.03.2021, gelten:
Die Sieben-Tages-Inzidenz im Landkreis Harburg ist in den vergangenen Wochen stark angestiegen, hat mittlerweile drei Tage lang den Schwellenwert von 100 überschritten und mittlerweile 110,8 erreicht. Das Infektionsgeschehen ist dabei diffus und von Dauer, das Virus breitet sich überall im Kreisgebiet aus und ist nicht auf vereinzelte größere Hotspots zurückzuführen. Am kommenden Montag, 29. März 2021, tritt darum die so genannte Corona-Notbremse in Kraft. Ein Großteil der in der niedersächsischen Corona-Verordnung vom 08. März enthaltenen Lockerungen ist dann zurückgenommen.
„Ich weiß nur zu gut, dass die Rücknahme der wenigen Lockerungen viele Familien, Einzelhändler, Dienstleister und Vereine sehr hart trifft. Doch der Trend der letzten Tage und Wochen ist eindeutig. Wir müssen deshalb die in der Corona-Verordnung des Landes festgeschriebene Notbremse ziehen“, sagt Landrat Rainer Rempe. „Wir haben jedoch gerade angesichts der bevorstehenden Osterfeiertage die Chance, den Trend umzukehren und zu erneuten Lockerungen zu kommen, wenn sich jeder von uns diszipliniert an die Vorgaben hält, Kontakte vermeidet und das mittlerweile durch die Kommunen aufgebaute Schnelltestangebot im Landkreis Harburg regelmäßig wahrnimmt. Solange der Umfang der Impfungen nicht noch mehr Fahrt aufnimmt, sind Testen und Einhaltung der Regeln unser wirksamstes Mittel gegen das Virus. Um hier noch mehr Möglichkeiten zu erhalten und der Wirtschaft Perspektiven anzubieten, steht die Einführung einer App-Lösung für den Landkreis Harburg kurz bevor.“
Ab 29.03.2021 gelten unter anderem die folgenden Corona-Regeln, eine Komplettübersicht der gültigen Regeln befindet sich hier.
- Kontaktbeschränkung Öffentlichkeit und privat: Ein Haushalt darf sich nur noch mit einer weiteren Person treffen, Kinder unter sechs Jahren sind ausgenommen.
- Click&Meet, also Terminshopping in Schuhläden, Modefachgeschäften, Autohäusern, Fahrradläden, Möbelhäusern, Küchenfachgeschäfte (Privatkunden), Sanitärfachgeschäfte (Privatkunden), Baumärkte (Privatkunden) ist nicht mehr erlaubt.
- Click & Collect, also die Abholung bestellter Ware ist zulässig.
- Weiterhin möglich sind Bemusterungs- und Anprobetermine nach vorheriger Terminvereinbarung durch einen Kunden und eine Begleitperson.
- Museen, Ausstellungen, Galerien und Gedenkstätten sind wieder geschlossen
- Sport: In öffentlichen und privaten Sportanlagen ist nur noch Individualsport bzw. das gemeinsame Sporttreiben der Angehörigen eines Haushalts und einer weiteren Person erlaubt. Das bisher mögliche Gruppentraining für Kinder und Jugendliche bis zu einem Alter von einschließlich 14 Jahren in festen Gruppen von bis zu 20 Personen unter freiem Himmel ist nicht mehr zulässig.
- Schule: Der Schulbesuch ist an allen Schulen untersagt. Präsenz- oder Wechselunterricht findet nicht mehr statt, die Schülerinnen und Schüler werden im Distanzunterricht (Szenario C) unterrichtet. Ausnahme sind schriftliche Arbeiten und Abschlussprüfungen und außerdem:
- der 9. und der 10. Schuljahrgang, soweit in diesem Schuljahr Abschlussprüfungen anstehen.
- Die Schülerinnen und Schüler der Oberstufe, die in diesem Schuljahr Abschlussprüfungen schreiben.
- Die Grundschüler der Klassen 1 bis 4.
- die Förderschulen mit Förderschwerpunkt geistige Entwicklung und Tagesbildungsstätten.
- Kita/Großtagespflege: Mit dem Wechsel in das Szenario C ist die Betreuung in Kindertageseinrichtungen (Krippe, Kindergarten, Hort) untersagt. Ein Anspruch auf eine Betreuung besteht nicht. Gestattet ist lediglich eine Notbetreuung in kleinen Gruppen, die max. 50 Prozent der Regelgröße umfassen dürfen. Über die Aufnahme in die Notbetreuung entscheidet der Träger der Einrichtung in Kooperation mit der zuständigen Gemeinde jeweils im Einzelfall nach den Vorgaben des Kultusministeriums. Kindertagespflege ist von der Untersagung nicht betroffen. Lediglich in Großtagespflegestellen ist die maximale Anzahl der zeitgleich betreuten Kinder auf acht begrenzt.
- Die Nutzung von Speiseräumen in Beherbergungsstätten ist untersagt. Die Bewirtung von zugelassenen Gästen ist nur auf den Zimmern möglich.
Die verschärften Regelungen gelten für alle Bereiche außer Schulen, Kitas und Kindertagespflege so lange, bis die Inzidenz im Landkreis Harburg über einen Zeitraum von sieben aufeinanderfolgenden Tagen wieder unter 100 liegt. Für Schulen, Kitas und die Kindertagespflege gilt hier ein Zeitraum von drei Tagen. Der Landkreis Harburg wird dann erneut eine entsprechende Allgemeinverfügung erlassen und rechtzeitig informieren.
Aktuelle Informationen zum derzeitigen Infektionsgeschehen im Landkreis Harburg stellt die Kreisverwaltung hier zur Verfügung. Eine Übersicht der ab Montag, 29. März 2021, gültigen Corona-Regeln finden Sie hier.