Leinenzwang während der Brut- und Setzzeit
Hinweise an die Hundehalterinnen und Hundehalter in der Gemeinde Neu Wulmstorf
Der Fachdienst “Ordnung” weist darauf hin, dass gemäß § 33 Abs. 1 Nr. 1 b des Nds. Gesetzes über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG) in der Zeit vom
1. April bis zum 15. Juli
(Brut- und Setzzeit)
Hunde in der freien Landschaft nur an der Leine geführt werden dürfen.
In dieser Zeit ist es strengstens verboten, Hunde in der freien Landschaft unangeleint laufen zu lassen.
Dies gilt nicht für Hunde, die zur rechtmäßigen Jagdausübung, als Rettungshunde oder von der Polizei oder dem Zoll als Diensthunde eingesetzt werden.
Der Fachdienst “Ordnung” appelliert dringend an alle Hundehalter/innen, ihre Hunde in dieser Zeit an der Leine zu führen.
Die Mitarbeiter des Fachdienstes “Ordnung” werden verstärkt die Einhaltung der Leinenpflicht kontrollieren.
Ordnungswidrigkeiten können von der Gemeinde Neu Wulmstorf geahndet werden.
Bei Fragen können Sie sich gerne an den Fachdienst “Ordnung” unter der Telefonnummer 040/700 78-0 wenden.