{"id":1502,"date":"2020-04-16T07:58:50","date_gmt":"2020-04-16T07:58:50","guid":{"rendered":"http:\/\/uwg-neu-wulmstorf.de\/?p=1502"},"modified":"2020-04-16T07:58:50","modified_gmt":"2020-04-16T07:58:50","slug":"minister-dr-althusman-beantwortet-fragen-der-uwg","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/uwg-neu-wulmstorf.de\/?p=1502","title":{"rendered":"Minister Dr. Althusman beantwortet Fragen der UWG"},"content":{"rendered":"<hr>\n<p><strong>Liebe Mitglieder und Freunde der UWG,<\/strong><\/p>\n<p><a href=\"http:\/\/uwg-neu-wulmstorf.de\/wp-content\/uploads\/2020\/04\/UWG_28_02_2020-21.jpg\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"alignleft wp-image-1512\" src=\"http:\/\/uwg-neu-wulmstorf.de\/wp-content\/uploads\/2020\/04\/UWG_28_02_2020-21.jpg\" alt=\"\" width=\"250\" height=\"167\"><\/a>beim diesj\u00e4hrigen Gr\u00fcnkohlessen hat unser Referent, Herr Minister Dr. Althusmann, verk\u00fcndet, einige der gestellten Fragen auch schriftlich ausf\u00fchrlicher zu beantworten. Nun sind aus dem &nbsp;Nds. Ministerium f\u00fcr Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung Antworten auf die wesentlichen Fragen gekommen, die wir nat\u00fcrlich mit euch gerne teilen. Eure weiteren Anregungen und Kommentare in diesem Zusammenhang sind nat\u00fcrlich bei mir, dem Vorstand und in der Fraktion herzlichst willkommen. Zugleich nutze ich an dieser Stelle die Gelegenheit, dem Herrn Minister und den Mitarbeiter des Ministeriums erneut ein herzliches Dank f\u00fcr die unkomplizierte Zusammenarbeit im Namen der UWG auszusprechen!<\/p>\n<p>Wie immer mit den Besten Gr\u00fcssen<br \/>\nAlexander Weiz, 1.Vorsitzender UWG Neu Wulmstorf&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Fragen und Antworten anl\u00e4sslich des Gr\u00fcnkohlessen der UWG Neu Wulmstorf am 28. Februar 2020<\/strong><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><span style=\"color: #000080;\"><strong><em>Regul\u00e4re \u00d6PNV- Busverbindung Buchholz \u2013 Neu Wulmstorf \u2013 Finkenwerder <\/em><\/strong><\/span><\/p>\n<p><em>Angesichts der zu erwartenden Verz\u00f6gerungen beim Ausbau der A26 (Ausfahrt Buxtehude, Weiterbau bis zur A7), Ausbau der Ortsumgehung Elstorf sowie \u00fcberdurchschnittlich hohem Anwohnerzuwachs in der Region in den n\u00e4chsten Jahren (inklusive der Hamburger Baugebiete Fischbecker Reethen und Fischbecker Heidbrook) ist mit starkem und schwerkontrollierbarem Verkehrszuwachs auf dem Gebiet der Gemeinde zu rechnen, insbesondere in S\u00fcd-Nord Richtung, haupts\u00e4chlich bedingt durch den Berufsverkehr nach Finkenwerder einerseits; und Ausbildungs- und Beh\u00f6rdenverkehr nach Buchholz andererseits. Eine M\u00f6glichkeit, die Gemeinde verkehrstechnisch pr\u00e4ventiv zu entlasten und zu regulieren, sowie soziale, sicherheits- und umwelttechnische Aspekte zu ber\u00fccksichtigen, w\u00e4re die Schaffung einer neuen Buslinie.&nbsp; Laut Ausk\u00fcnfte beim HVV und Firma Airbus gibt es zurzeit keine Aktivit\u00e4ten in Hinsicht auf Pr\u00fcfung solch einer Verbindung; wenngleich die Verkehrsfl\u00fcsse im Hamburgs S\u00fcden und Seevetal durchaus untersucht werden. Es wird hierbei auf die \u201egrenzpolitische\u201c Lage und damit verbundenen Schwierigkeiten verwiesen. Ist die nieders\u00e4chsische Politik f\u00fcr eine solche \u00d6PNV-Verbindung und damit allgemeine St\u00e4rkung der Metropolregion Hamburg interessiert? Was ist notwendig, um so eine grenzumfassende Pr\u00fcfung (Studie) anzusto\u00dfen und wie k\u00f6nnte unsere Gemeinde dazu beitragen?<\/em><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Die Planung des Bus-\u00d6PNV erfolgt durch die zust\u00e4ndigen Landkreise und Kommunen im eigenen Wirkungskreis. Das Land hat hier keine Handlungsbefugnis. Der Aufgabentr\u00e4ger auf nieders\u00e4chsischer Seite ist der Landkreis Harburg, der durch die Verkehrsgesellschaft Nord-Ost-Niedersachsen mbH (VNO) als Zusammenschluss der dortigen Aufgabentr\u00e4ger unterst\u00fctzt wird. Da grob gesch\u00e4tzt ein Drittel dieser Verbindung auf Hamburger Gebiet liegt, muss entsprechend mit der FHH bzw. dem HVV eine Aufgaben- und Kostenteilung verhandelt werden.<\/p>\n<p>Die Initiative muss von den Aufgabentr\u00e4gern ausgehen. Das Land kann die Gespr\u00e4che unterst\u00fctzen, z.B. durch die Stabstelle Mobilit\u00e4tsmanagement bei der LNVG. Eine Initiative des Landes ist aufgrund der Handlungshoheit der Aufgabentr\u00e4ger nicht angeraten.<\/p>\n<p>Der VNO hat gemeinsam mit dem Landkreis Harburg zu dieser Verbindung wie folgt Stellung genommen:<\/p>\n<p>\u201eDie Einrichtung einer durchgehenden Busverbindung zwischen Buchholz i.d.N., Neu Wulmstorf und Finkenwerder ist ein Wunsch, der seit vielen Jahren ge\u00e4u\u00dfert wird, insbesondere von der Gemeinde Neu Wulmstorf und der Stadt Buchholz i.d.N., aber auch von der Kreispolitik. W\u00e4hrend die o. g. Kommunen sowie die Kreispolitik einer Verbesserung des Angebotes \u2013 zun\u00e4chst vorzugsweise f\u00fcr Berufst\u00e4tige \u2013 von Beginn an offen gegen\u00fcber stehen und dies auch im aktuellen Nahverkehrsplan des Landkreises Harburg so verankert ist, scheiterten die Bem\u00fchungen zur Umsetzung bislang an der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH), die keinen verkehrlichen Mehrwert in einer solchen \u00d6PNV-Verbindung sieht und daher auch eine territoriale Mitfinanzierung bis heute ablehnt.<\/p>\n<p>Sollte ein weiterer Versuch zur Einrichtung einer grenz\u00fcberschreitenden Buslinie vorgenommen werden, so ist hierf\u00fcr keine Studie erforderlich, da die Rahmenbedingungen zur Organisation und Finanzierung auf Seiten der Aufgabentr\u00e4ger bekannt sind. Entscheidend ist die Abstimmung des Leistungsangebotes. Wichtig ist dabei auch, dass f\u00fcr das Gebiet der FHH ein verkehrlicher Nutzen gefunden wird.\u201c<\/p>\n<p><!--more--><\/p>\n<p><span style=\"color: #000080;\"><strong><em>Neu- und Ausbau der B3<\/em><\/strong><\/span><\/p>\n<p><em>Durch den Neu- und Ausbau der B3 wird zus\u00e4tzlicher Verkehr in Richtung R\u00fcbke flie\u00dfen. Es wird noch attraktiver, \u00fcber R\u00fcbke in Richtung Flugzeugbau, Werften und Hafen zu fahren. Gibt es bereits Untersuchungen, wie sich die Verkehrsfl\u00fcsse durch die B3 neu ver\u00e4ndern und welche Auswirkungen sich&nbsp; insbesondere f\u00fcr R\u00fcbke ergeben?<\/em><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Im Zuge der Variantenuntersuchung wurden insgesamt 9 Varianten untersucht und in die gesamtplanerische Bewertung eingestellt. Als wesentliche Beurteilungskriterien sind dabei zu nennen:<\/p>\n<ul>\n<li>Die Verkehrszahlen liegen je nach Variante zwischen 7.800 und 15.700 Kfz\/24h auf der OU, wobei die ortsn\u00e4heren, k\u00fcrzeren Varianten grunds\u00e4tzlich wirksamer sind.<\/li>\n<li>Die westlichen Varianten schneiden verkehrlich insgesamt besser ab, da mit ihnen mehr \u00fcberregionaler Verkehr auf der OU Elstorf geb\u00fcndelt werden kann.<\/li>\n<li>Die umweltfachliche Bewertung kommt zu einem \u00e4hnlichen Ergebnis.<\/li>\n<li>F\u00fcr alle Varianten sind mit entsprechenden Ma\u00dfnahmen, die Anforderungen an den Artenschutz einzuhalten.<\/li>\n<li>Bei allen Varianten sind die zus\u00e4tzlichen Verkehrsbelastungen im FFH Gebiet n\u00f6rdlich der OU Elstorf zu ber\u00fccksichtigen.<\/li>\n<li>Im Bereich der Landwirtschaft schneiden ebenfalls die Varianten mit dem h\u00f6chsten Fl\u00e4chenverbrauch schlechter ab.<\/li>\n<\/ul>\n<p>In der gesamtplanerischen Bewertung hat sich die Variante 1.3 (Westvariante) als deutlich vorteilhafter gegen\u00fcber den anderen Varianten dargestellt.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong><em><span style=\"color: #000080;\">Machbarkeitsstudie zur Ortsumfahrung R\u00fcbke<\/span> <\/em><\/strong><\/p>\n<p><em>Der LK Harburg hat hier vom Land die Verantwortung \u00fcbernehmen m\u00fcssen. Aktueller Stand? Uns wurde im Herbst 2017 (!) von Ihrem Vorg\u00e4nger pers\u00f6nlich versprochen, dass eine solche als Grundlage f\u00fcr alles weitere in Auftrag gegeben wird. Wir schreiben mittlerweile das Jahr 2020. Es ist noch immer kein B\u00fcro mit der Erarbeitung einer Machbarkeitsstudie beauftragt. Das liegt wohl auch an dem von der Gemeinde Neu Wulmstorf und dem vom Landkreis Harburg in 2019 jeweils zu knapp titulierten Budgets, oder? K\u00f6nnen Sie als Verkehrsminister mit Landesmitteln hier schnell (finanziell) unterst\u00fctzend helfen? <\/em><\/p>\n<p><em>Sie haben uns im Zuge Ihres Wahlkampfes bei uns vor Ort Ihre Unterst\u00fctzung zugesagt. Das Land Niedersachsen kann und darf sich hier nicht aus seiner Verantwortung stehlen. Bitte helfen Sie uns! Elstorf wird geholfen &#8211; R\u00fcbke nicht. Wollen Sie diese Schlagzeile?!?<\/em><\/p>\n<p><em>Im \u00dcbrigen ist es f\u00fcr uns entt\u00e4uschend, dass wir haben am l\u00e4nder- und beh\u00f6rden\u00fcbergreifenden Arbeitskreistreffen diesbez\u00fcglich nicht teilnehmen d\u00fcrfen. Die Zusage Ihres Vorg\u00e4ngers wird also auch hinsichtlich unserer Verfahrensbeteiligung bisher nur in Teilen eingehalten. Zur Ehrenrettung sei angemerkt, dass Herr Dr. Stark (LK Harburg) uns informiert. Und sich wohl angeblich auch f\u00fcr unsere Teilnahme eingesetzt hat. Aber auch nur eingesetzt. Nicht durchgesetzt&#8230;<\/em><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Grunds\u00e4tzlich l\u00e4sst sich eine Finanzierung der Ortsumgehung R\u00fcbke mit Bundesfernstra\u00dfenmitteln aus der Realisierung der A 26 nicht ableiten. Auch ist eine Finanzierung der Ortsumgehung von Seiten des Landes nicht m\u00f6glich, da das Land den Bau von Ortsumgehungen im Zuge von Landesstra\u00dfen seit Mitte der 1980er Jahre aus finanziellen Gr\u00fcnden aufgegeben hat. Die Umgehungsstra\u00dfe k\u00f6nnte jedoch als kommunales Projekt umgesetzt werden. Dieser Ansatz w\u00fcrde es dem Landkreis oder der Gemeinde erlauben, zeitnah die Ortsumgehung zu planen und zu realisieren. Das Land steht einer hierf\u00fcr notwendigen Abstufung der Landesstra\u00dfe 235 positiv gegen\u00fcber. Die Kosten f\u00fcr die Planung und den Bau einer Ortsumgehung in kommunaler Baulast sind grunds\u00e4tzlich bis zu 75% aus NGVFG-Mitteln f\u00f6rderf\u00e4hig.<\/p>\n<p>Zur Abstimmung des weiteren Vorgehens fand im November 2017 ein erster Arbeitsgruppentermin statt. Mit Bezug auf diesen Termin hat im Februar 2018 zwischen dem RGB L\u00fcneburg der NLStBV und der Arbeitsebene des LK ein Gespr\u00e4ch stattgefunden, um die weitere Vorgehensweise zu er\u00f6rtern. Zum Juli 2019 hat der Landkreis den Entwurf einer Leistungsbeschreibung f\u00fcr eine Machbarkeitsstudie \u201eOrtsumfahrung R\u00fcbke\u201c erarbeitet.<\/p>\n<p>Mitte November 2019 fand in Neu Wulmstorf ein sehr konstruktives Treffen mit Vertretern der Arbeitsgemeinschaft Dorferhaltung R\u00fcbke und dem Ortratsvorsitzenden statt. Insofern ist es unverst\u00e4ndlich, dass die Arbeitsgemeinschaft Dorferhaltung R\u00fcbke e.V. eine Nichtbeteiligung bem\u00e4ngeln. Die Zielrichtung und Ausgestaltung der Leistungsbeschreibung wurde in groben Z\u00fcgen vorgestellt und akzeptiert. Es wurde noch eine kleine \u00c4nderung vorgenommen, die nun vorsieht, die B\u00fcrgerinformationsveranstaltung erst am Ende der zweiten Phase durchzuf\u00fchren, wenn schon tiefere Untersuchungsergebnisse vorliegen. Vom Landkreis seien 6 B\u00fcros gebeten worden, bis Weihnachten Angebote abzugeben.<\/p>\n<p>In der Zwischenzeit habe, nach Auskunft des Landkreises, auch der Gemeinderat von Neu Wulmstorf der Finanzierung und Durchf\u00fchrung der Machbarkeitsstudie zugestimmt. Daraufhin habe die Gemeinde und der Landkreis eine Kooperationsvereinbarung getroffen, die die Projektsteuerung regele.<\/p>\n<p>Anfang Januar 2020 teilte der LK mit, dass keine wirtschaftlichen Angebote eingegangen seien. Ein Angebot sei eingegangen, das das Projektbudget jedoch fast um das Dreifache \u00fcbersteige. Es solle nun versucht werden, die Leistungsbeschreibung zu \u00fcberarbeiten, um eine Entscheidungsgrundlage f\u00fcr R\u00e4te und Verwaltungen zu erhalten. Ende Januar fand dazu eine Arbeitsgruppensitzung beim LK statt. Aufgrund der Hinweise aus den R\u00fcckfragen der Bieter sei die Leistungsbeschreibung \u00fcberarbeitet worden. Die Neuausschreibung sollte noch im Februar 2020 erfolgen.<\/p>\n<p>Zur Frage der Arbeitsgemeinschaft Dorferhaltung R\u00fcbke e.V., ob sich das Land finanziell an der Machbarkeitsstudie beteiligen kann, ist festzustellen, dass Landesmittel hierf\u00fcr nicht zur Verf\u00fcgung stehen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><span style=\"color: #000080;\"><strong><em>A26 ohne AS Buxtehude<\/em><\/strong><\/span><\/p>\n<p><em>\u00dcber mehrere Jahre wird es ohne Anschluss der AS Buxtehude an die nachgelagerten Stra\u00dfen zu deutlich h\u00f6heren und bisher in den Planungen wohl unber\u00fccksichtigten Verkehrsbelastungen hin und weg der AS Jork und AS Neu Wulmstorf&nbsp; kommen. Das wird uns in R\u00fcbke dann nicht nur auf der L235 (Nincoper Deich), sondern auch auf der K19 (Buxtehuder Str.) hart treffen. Sofern wir nichts tun. Unseres Erachtens ist, so unser derzeitiger Informationsstand, im Planfeststellungsbeschluss zum III. Bauabschnitt (Buxtehude &#8211; Neu Wulmstorf) der A26 kein Planfall &#8222;ohne AS Buxtehude&#8220; abgewogen worden. Wie gehen Sie, bzw. die zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rden, damit um? Ist unser Informationsstand dahingehend korrekt?<\/em><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Der Informationsstand ist nicht korrekt.<\/p>\n<p>Eine theoretisch nicht auszuschlie\u00dfende Realisierung der A 26 ohne AS Buxtehude wurde in den Planfeststellungsbeschl\u00fcssen f\u00fcr die Abschnitte 2, 3 und 4a der A 26 auf der zum jeweiligen Erlasszeitpunkt aktuellen Verkehrsprognose untersucht und abw\u00e4gend ber\u00fccksichtigt.<\/p>\n<p>Eine (planwidrig) versp\u00e4tete oder (planwidrig) g\u00e4nzlich ausbleibende AS Buxtehude steht danach der Gesamtzulassung und Gesamtverkehrsfreigabe der A 26 grunds\u00e4tzlich nicht hindernd entgegen.<\/p>\n<p>Die Planfeststellung zum 2. Bauabschnitt sieht vor, dass dieser Bauabschnitt auch ohne AS Buxtehude, dann aber nur zusammen mit dem 3. Bauabschnitt freigegeben werden darf.<\/p>\n<p>Die Planfeststellung zum 3. Bauabschnitt sieht in diesem Zusammenhang vor, dass die \u00d6ffnung der AS Neu Wulmstorf in n\u00f6rdlicher Richtung (L 235 R\u00fcbke) erst zusammen mit der Verkehrsfreigabe des 4. Abschnitts erfolgen darf, so dass ein von der AS Neu Wulmstorf abflie\u00dfender Verkehr \u00fcber die L 235 in n\u00f6rdliche Richtung durch R\u00fcbke bis zur Gesamtverkehrsfreigabe der A 26 unterbunden bleibt.<\/p>\n<p>Schleichverkehr \u00fcber die K 19 und L 235 zur AS Neu Wulmstorf, der ohne AS Buxtehude prognostisch erst bei Durchg\u00e4ngigkeit der A 26 mit Anschluss an die A 7 zu erwarten ist, wurde in der Planfeststellung zum Bauabschnitt 4a ausdr\u00fccklich als planwidrig erkannt und als zu vermeidender \u201ePlan\u201c-Fall 3b auf der Grundlage der zum Erlasszeitpunkt (08.08.2018) aktuellen Prognose eigens untersucht.<\/p>\n<p>Die Planfeststellung sieht f\u00fcr diesen Fall, dass die AS Buxtehude bei Gesamtverkehrsfreigabe der A 26 (zwischen Stade und dem Anschluss an die A 7) planwidrig nicht dem Verkehr \u00fcbergeben werden kann, Schutzvorkehrungen vor. Dies sind f\u00fcr die von Verkehrsl\u00e4rm betroffenen Anwohner der OD im Zuge der K 19 Anspr\u00fcche auf passive Schallschutzma\u00dfnahmen dem Grunde nach.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><span style=\"color: #000080;\"><strong><em>Sandtransporte A26 vom III.Bauabschnitt (Buxtehude &#8211; Neu Wulmstorf) in das Zwischenlager. Und aus dem Zwischenlager dann zum IV.BA (Neu Wulmstorf &#8211; Hamburg\/A7)<\/em><\/strong><\/span><\/p>\n<p><em>Hier ist die Rede von 800.000 &#8211; 1.000.000 m\u00b2 Sand.&nbsp; Das entspricht wohl ca. 70-80.000 LKW-Ladungen! Ist dieser drohende Wahnsinn wirklich notwendig? Die beh\u00f6rdlichen Antworten aus Hamburg und Niedersachen dazu kennen wir. Die m\u00f6gen &#8211; unter dem Aspekt m\u00f6glichst schneller Freigabe des jeweiligen Teilabschnittes der A26 &#8211; soweit bautechnisch und betriebswirtschaftlich vielleicht nachvollziehbar sein. Aber das abzuw\u00e4gen ist nicht Aufgabe der mit Planung und Bau der A26 beauftragten Beh\u00f6rden. Das abzuw\u00e4gen ist ein politisches Thema. Wie hoch sind denn nun die hierdurch entstehenden und wohl teils vermeidbaren, zus\u00e4tzlichen Staatsausgaben?!? Wie hoch w\u00e4ren die Opportunit\u00e4tskosten? Sind die f\u00fcr eine m\u00f6glichst schnelle Freigabe der AS Neu Wulmstorf sprechenden Beweggr\u00fcnde ebenfalls volks- und betriebswirtschaftlich beziffert? Auf den Punkt gebracht: Ist der politische Wille, eine m\u00f6glichst schnelle Inbetriebnahme des III. Bauabschnittes der A26 \u00fcber alles &#8211; nach heutigen \u00f6konomischen UND \u00f6kologischen Gesichtspunkten &#8211; wirklich qualifiziert und f\u00fcr B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger nachvollziehbar aktuell abgewogen entschieden?!? Wie hier vorgegangen wird, ist f\u00fcr B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger nicht nachvollziehbar. Verschaffen Sie uns die uns zustehende Transparenz. F\u00fcr jederman(n) nachvollziehbar. Und\/oder ggf. via \u00f6ffentlicher Veranstaltung? <\/em><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Aus bautechnischen Gr\u00fcnden sind Sandtransporte zur Herstellung der Vorbelastungsd\u00e4mme im Zuge der A 26 grunds\u00e4tzlich notwendig. Unter wirtschaftlichen, zeitlichen sowie logistischen Aspekten sprechen viele Gr\u00fcnde f\u00fcr eine Zwischenlagerung der zu transportierenden Sandmassen, insbesondere auch f\u00fcr einen reibungslosen Bauablauf, um hier Risiken zu vermeiden.<\/p>\n<p>Es ist nachvollziehbar, dass seitens der betroffenen Bev\u00f6lkerung ein starkes Informationsbed\u00fcrfnis zu den geplanten Sandtransporten besteht. Ich habe die NLStBV deshalb damit beauftragt, gemeinsam mit der DEGES die Dammbauarbeiten in den laufenden Abschnitten der A 26 zu optimieren und eine gemeinsame Informationsveranstaltung f\u00fcr die \u00d6ffentlichkeit anzubieten.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong><em><span style=\"color: #000080;\">Digitalisierung<\/span> <\/em><\/strong><\/p>\n<p><em>Trotz der anf\u00e4nglichen Bem\u00fchungen insbesondere seitens der Landespolitik, sind in den Randgebieten sowie teilweise auf den Verkehrswegen (u. a. zwischen Neu Wulmstorf und R\u00fcbke) keine Verbesserungen in Sachen Ausbau Mobilfunknetze zu sp\u00fcren. Was hat sich in der letzten Zeit auf dem Gebiet der Gemeinde getan und wie ist der weitere Plan? Was wird getan, damit das Thema Digitalisierung nicht zu einem Dauerwahlkampfthema wird?<\/em><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Laut Vodafone hat der angesprochene Bereich Defizite. Insbesondere n\u00f6rdlich der Ortschaft R\u00fcbke gibt es wei\u00dfe Flecken.<\/p>\n<p>Ebenfalls hat sich die Telekom hierzu ge\u00e4u\u00dfert: \u201edie Strecke Neu Wulmstorf nach R\u00fcbke ist in der Tat nicht ganz so gut. Zur nachhaltigen Verbesserung der Mobilfunkversorgung in diesem Bereich wollten wir eine neue Mobilfunkanlage auf dem Zentrallager Jack Wolfskin im Norden Neu Wulmstorfs an der B3n errichten. Der Eigent\u00fcmer hat leider abgelehnt. Ein Mastbau ist in diesem Bereich nicht m\u00f6glich. Das Naturschutzgebiet Moore bei Buxtehude beginnt direkt hinter der B3n.\u201c<\/p>\n<p>MW hat der Telekom angeboten, auf die Fa. Jack Wolfskin zuzugehen und die Frage noch einmal neu zu diskutieren.<\/p>\n<p>Die Versorgung ist bei den Anbietern also unterschiedlich, in der Tendenz aber tats\u00e4chlich eher 3-. Hier wird es darauf ankommen, dass unser Mobilfunkf\u00f6rderprogramm, das aktuell in Br\u00fcssel zur Notifizierung vorgestellt wird, Kommunen animiert, die F\u00f6rderung von bis zu 90% der Kosten f\u00fcr eine Mobilfunkanlage in Anspruch zu nehmen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><span style=\"color: #000080;\"><strong><em>St\u00e4rkung des Siedlungszentrums und des Einzelhandels<\/em><\/strong><\/span><\/p>\n<p><em>Die Entwicklung der letzten Jahre zeigte vielerorts, dass nicht Betriebe wie Famila (dass in den n\u00e4chsten Wochen auch in Neu Wulmstorf ihre Pforten \u00f6ffnen wird) sondern die Schaffung von k\u00fcnstlichen St\u00e4dten, den sog. Designer-Outlets, eine echte Herausforderung f\u00fcr den Einzelhandel und damit allgemein f\u00fcr die Siedlungsmittelpunkte darstellt. Andererseits, das Beispiel von in Neu Wulmstorf ans\u00e4ssigen Outlets Jack Wolfskin zeigt, dass es auch anders geht. Wie beurteilen Sie als Wirtschaftsminister die abgelaufene Entwicklung, aktuelle Situation und die zuk\u00fcnftige Ausrichtung der Landespolitik in Hinsicht auf St\u00e4rkung der Siedlungsmittelpunkte, denn allein mit Anstrengungen auf kommunaler Ebene trotz des starken Bev\u00f6lkerungszuwachs ist es offensichtlich kaum zu schaffen? Ist die Zuordnung Neu Wulmstorfs als Grundversorgunszentrum nicht l\u00e4ngst hinf\u00e4llig und sollte durch das entsprechende Raumordnungsverfahren gehoben werden?<\/em><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Die Landesregierung hat sich in der Vergangenheit immer explizit gegen die Ansiedlung von gro\u00dffl\u00e4chigem Einzelhandel \u201aauf der gr\u00fcnen Wiese\u2018 ausgesprochen und tut dieses auch weiterhin. Daher wird die dem Landesraumordnungsprogramm zugrundeliegende Schwerpunktsetzung in Bezug auf die Konzentration von Einzelhandelszentren im Kontext von Oberzentren auch nicht in Frage gestellt. Auch die k\u00fcnftige Ausrichtung der Landespolitik setzt unver\u00e4ndert auf Erhalt und St\u00e4rkung der Ortsmitten- und Zentren. Die Steuerung des zentrenrelevanten Einzelhandels ist hier ein wesentliches Instrument.<\/p>\n<p>Im Hinblick auf die Zuordnung von Neu Wulmstorf als Grundversorgungszentrum bleibt festzustellen, dass Grundzentren auf kommunaler Ebene durch die Regionalplanung im eigenen Wirkungskreis festgelegt werden und dass sie den Auftrag zur Deckung der Nachfrage des allgemeinen, t\u00e4glichen Grundbedarfs haben. Das Regionale Raumordnungsprogramm des Landkreises Harburg aus 2019 legt idealtypisch das in der Gemeinde Neu Wulmstorf einwohner- und infrastrukturst\u00e4rkste Siedlungsgebiet als Grundzentrum fest. Dieses Grundzentrum liegt in der Ost-West-Achse der im Nahbereich liegenden Mittelzentren Buxtehude (LK Stade) und Neugraben (Hamburg). Alle Einrichtungen und Angebote zur Deckung der Nachfrage des gehobenen Bedarfs werden durch diese Mittelzentren f\u00fcr die umliegenden Grundzentren bereitgestellt.<\/p>\n<p>Versorgungstechnisch ist somit die Gemeinde Neu Wulmstorf in einer im Vergleich mit vielen anderen nieders\u00e4chsischen Grundzentren ausgesprochen komfortablen Situation. Eine Aufstufung zum Grundzentrum mit mittelzentraler Teilfunktion w\u00fcrde schnell zu Lasten der Tragf\u00e4higkeit der beiden Mittelzentren gehen. Zust\u00e4ndig f\u00fcr die Pr\u00fcfung der Voraussetzungen einer solchen Aufstufung ist der Landkreis Harburg. In seinem Regionalen Raumordnungsprogramm 2019 hat der Landkreis eine Aufstufung Neu Wulmstorfs aber nicht vorgenommen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><span style=\"color: #000080;\"><strong><em>Strom\u00fcbertragungsnetz<\/em><\/strong><\/span><\/p>\n<p><em>Die ungleiche Verteilung zwischen Schwerpunkten der erneuerbaren Energiegewinnung auf dem Land und an der K\u00fcste und dem Strombedarf in Siedlungs-und Industriezentren macht einen z\u00fcgigen und deutlichen Ausbau des \u00dcbertragungsnetzes erforderlich. Wie kann ein schnellerer Ausbau der Stromtrassen in ganz Deutschland und insbesondere Niedersachsen umgesetzt werden?&nbsp;<\/em><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Zur Beschleunigung des in die Genehmigungszust\u00e4ndigkeit des Landes fallenden Netzausbaus setzt Niedersachsen gemeinsam mit TenneT und Amprion einen Abstimmungs- und Steuerungsprozess fort, um die Beteiligten bei den Genehmigungsverfahren zu unterst\u00fctzen und dadurch eine schnellstm\u00f6gliche Realisierung der Projekte zu erreichen.<\/p>\n<p>Am 20. September 2018 haben die f\u00fcr Energiepolitik zust\u00e4ndigen Landesminister Ma\u00dfnahmen zur Optimierung und Beschleunigung des Netzausbaus beschlossen. Dazu wurde ein Ma\u00dfnahmenpaket vom BMWi vorgelegt.<\/p>\n<ul>\n<li>Die im Ma\u00dfnahmenpaket enthaltene Novellierung des Netzausbaubeschleunigungsgesetzes (NABEG), um das Planungsrecht zu vereinfachen, ist nach Verabschiedung im Bundestag am 04. April 2019 und im Bundesrat am 12. April 2019 umgesetzt worden.<\/li>\n<li>Ziel ist es zudem, dass die L\u00e4nder alle EnLAG-Vorhaben, die BNetzA aller HG\u00dc-Leitungen sowie die H\u00e4lfte aller weiteren Ausbauvorhaben im Drehstromnetz bis Ende 2021 genehmigen werden. Dabei soll ein vorausschauendes Controlling rechtzeitig Ma\u00dfnahmen ergreifen, um Verz\u00f6gerungen zu vermeiden.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Die Landesregierung unterst\u00fctzt die \u00dcbertragungsnetzbetreiber und die Bundesregierung bei den in Bundeszust\u00e4ndigkeit zu genehmigenden Gleichstromprojekten (SuedLink und A-Nord) durch eigens eingerichtete und unter Federf\u00fchrung des ML arbeitende ressort\u00fcbergreifende Arbeitsgruppen.<\/p>\n<p>Die Kopplung von Strom- und Gasnetz bietet gro\u00dfe Entwicklungspotentiale. Auf diese Weise k\u00f6nnen die Netzinfrastrukturen im Strom- und Gasbereich genutzt werden und r\u00e4umliche Belastungen durch zus\u00e4tzliche Stromtrassen m\u00f6glicherweise reduziert werden.<\/p>\n<p>Sofern nach Aussch\u00f6pfung innovativer M\u00f6glichkeiten weitere Kapazit\u00e4tserh\u00f6hungen erforderlich sind, sollten diese bei den bereits heute vorgesehenen Ma\u00dfnahmen des BBPIG planerisch ber\u00fccksichtigt werden. In der Folge bedeutet dies, dass zur fr\u00fchzeitigen Ber\u00fccksichtigung weiteren Bedarfs in den gesetzlich best\u00e4tigten HG\u00dc-Trassen, bereits im Bundesfachplanungsverfahren zus\u00e4tzliche Leerrohren im Trassenfindungsprozess mit ber\u00fccksichtigt werden sollte, um in diesen Trassen weitere \u00dcbertragungskapazit\u00e4ten zu generieren.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong><em><span style=\"color: #000080;\">Steuergerechtigkeit. Verzugszins im Falle unverschuldeter Nachzahlungspflicht<\/span> <\/em><\/strong><\/p>\n<p><em>Bereits seit 1961 betr\u00e4gt der Zinssatz auf Steuernachzahlungen an das Finanzamt 6,00 % pro Jahr. Das Marktzinsniveau ist zwar seit Jahren deutlich niedriger, aber die Zinsh\u00f6he von 6,00 % wurde von der Finanzverwaltung und den Finanzgerichten bislang weiterhin als angemessen angesehen. Der BFH hat dazu 2018 verfassungsrechtliche Bedenken ge\u00e4u\u00dfert. UnternehmerInnen geraten gelegentlich in unverschuldete, sich \u00fcber mehrere Jahre zu berechnende, Nachzahlungspflichten. UnternehmerInnen wollen nichts geschenkt. Darum geht es nicht. Es geht aber sehr wohl auch um den politischen Widerspruch der gewollten F\u00f6rderung der Wirtschaft. Dieser Widerspruch ist, mal abgesehen von den durchaus beachtenswerten F\u00f6rdermitteln in den Bereichen Entwicklung innovativer Technologien, Umwelt und Energieeffizienz, eklatant. Nicht nur der Verzugszins, sondern insbesondere auch die sich in den letzen Jahren versch\u00e4rften Fristigkeiten der Finanz\u00e4mter, sind inakzeptabel. Wie ist Ihre Meinung dazu? Und was versuchen Sie konkret f\u00fcr die f\u00fcr KMUs zu bewegen?<\/em><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Die obersten Finanzbeh\u00f6rden des Bundes und der L\u00e4nder begr\u00fc\u00dfen, dass sich das Bundesverfassungsgericht mit der Frage der Verfassungsm\u00e4\u00dfigkeit der Verzinsung nach \u00a7\u00a7 233a, 238 AO auseinandersetzt, damit im Interesse der Rechtssicherheit m\u00f6glichst bald einer abschlie\u00dfenden Kl\u00e4rung zugef\u00fchrt werden kann.<\/p>\n<p>Seit dem Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 2. Mai 2019 ergehen bis zu einer abschlie\u00dfenden Kl\u00e4rung dieser Rechtsfrage durch das Bundesverfassungsgericht s\u00e4mtliche Zinsfestsetzung lediglich vorl\u00e4ufig, um die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts \u2013 sollte ein Verfassungsversto\u00df festgestellt werden \u2013 in m\u00f6glichst allen betroffenen F\u00e4llen zur Wirkung bringen zu k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>Gegen fr\u00fchere Zinsfestsetzungen, die insoweit noch nicht vorl\u00e4ufig ergangen sind, bedurfte es im Einzelfall allerdings der Einlegung eines Einspruchs. In diesen F\u00e4llen gew\u00e4hren die Finanz\u00e4mter f\u00fcr Zinszeitr\u00e4ume ab dem 1. Januar 2012 auf Antrag auch die Aussetzung der Vollziehung, so dass diese Zinsen zun\u00e4chst nicht gezahlt werden m\u00fcssen.<\/p>\n<p>Es ist anzumerken, dass der Gesetzgeber den nominalen gesetzlichen Jahreszins von 6 % bereits durch die Gew\u00e4hrung einer zinsfreien sog. Karenzzeit von 15 Monaten und dem vollst\u00e4ndigen Verzicht auf Zinseszinsen stark abgemildert hat.<\/p>\n<p>Vor dem Hintergrund, die Durchlaufzeiten f\u00fcr Steuererkl\u00e4rungen m\u00f6glichst kurz zu halten, bearbeiten die F\u00c4 Wiedervorlagen mittlerweile aber sehr zeitgerecht, sodass Erinnerungen deutlich schneller auf den Weg gebracht werden. Die Fristen daf\u00fcr sind dann auch deutlich k\u00fcrzer als f\u00fcr die \u201eErstanforderungen\u201c, bei denen die Frist zur Erledigung \u00fcblicherweise etwa vier Wochen betr\u00e4gt.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><span style=\"color: #000080;\"><strong><em>Verstaatlichung<\/em><\/strong><\/span><\/p>\n<p><em>Sollen das Gesundheitswesen, Seniorenheime und Energieversorger wieder staatlich werden?<\/em><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>In Deutschland haben wir ein gut funktionierendes und effektives Gesundheitssystem, verbunden mit einer Selbstverwaltung der \u00e4rztlichen Berufe, der M\u00f6glichkeit der freien Arztwahl und vor allem haben wir die Therapiefreiheit f\u00fcr die \u00c4rzte. Wir diskutieren intensiv auch in Niedersachsen die Frage eines \u00c4rztemangels und die Frage, wie wir insbesondere den Pflegeberuf attraktiver gestalten k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>Wenn wir uns die Entwicklung der letzten Jahrzehnte im Gesundheitswesen anschauen, sehen wir z.B., dass sich die Zahl der Krankenkassen von 1.200 auf etwa 110 verringert hat und dass wir jetzt einen Wettbewerb zwischen den Kassen haben. Eine Einheitskasse h\u00e4tte ohne Konkurrenz keine Veranlassung mehr, sich um wirtschaftliche und versichertenorientierte Leistungen zu bem\u00fchen, da Versicherte kein Wahlrecht mehr h\u00e4tten. Wir haben das GKV-St\u00e4rkungsgesetz umgesetzt, mit dem wir eine gut erreichbare Versorgung auf hohem Niveau auch in l\u00e4ndlichen Regionen sicherstellen. Im Pflege-Sofortprogramm ist die Schaffung von 13.000 neuen Pflegestellen vorgesehen.<\/p>\n<p>Wenn Sie sich die Berichte zum Brexit anschauen, war ein tragendes Argument die Verbesserung der Situation im National Health Service. Millionenbetr\u00e4ge sollten statt an die EU zu flie\u00dfen, lieber in die Sanierung von Krankenh\u00e4usern gesteckt werden, viel mehr Personal sollte eingestellt werden k\u00f6nnen, um monatelange Wartezeiten auf Operationen zu vermeiden. Wir werden sehen, ob diese Versprechungen gehalten werden k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>Gerne k\u00f6nnen wir unser bestehendes System genau analysieren, nach Schwachstellen suchen und Verbesserungen einf\u00fchren. Die Verstaatlichung halte ich aber f\u00fcr nicht zielf\u00fchrend in diesem Zusammenhang.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><span style=\"color: #000080;\"><strong><em>B\u00fcrokratieabbau<\/em><\/strong><\/span><\/p>\n<p><em>Haben Sie einen Vorschlag zur Reduzierung der B\u00fcrokratie, hin zu mehr praktischen L\u00f6sungen?<\/em><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>B\u00fcrokratieabbau ist eine Daueraufgabe und nicht \u00fcber Nacht zu leisten. Fast alle &#8211; 90% &#8211; aller belastenden Regelungen basieren auf bundesgesetzlichen bzw. europarechtlichen Anforderungen und Vorgaben.<\/p>\n<p>W\u00e4hrend gro\u00dfe Unternehmen nat\u00fcrlich auch durch B\u00fcrokratiekosten- und Lasten eingeschr\u00e4nkt werden, trifft der Erf\u00fcllungsaufwand ungleich st\u00e4rker kleinere und mittlere Unternehmen, die sich erheblich belastet sehen.<\/p>\n<p>Als b\u00fcrokratische Belastung werden insbesondere solche Regelungen angesehen, die zus\u00e4tzlichen zeitlichen und oder finanziellen Aufwand f\u00fcr Unternehmen bedeuten. Dazu z\u00e4hlen beispielsweise Berichts- und Nachweispflichten, komplizierte Antr\u00e4ge, statistische Abfragen, lange Verfahrensdauern und die Meldepflichten des Sozialversicherungs- und Steuerrechts. Hierzu bringt sich Niedersachsen nachdr\u00fccklich auf Bundesebene ein, um Erleichterungen zu erreichen.<\/p>\n<p>Niedersachsen m\u00f6chte insbesondere die hier ans\u00e4ssigen KMU von b\u00fcrokratischen Erf\u00fcllungsaufw\u00e4nden entlasten. Hierzu wurde im Ministerium f\u00fcr Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung die Stabsstelle B\u00fcrokratieabbau eingerichtet. Dort werden bestehende Regelungen im Zuge eines st\u00e4ndigen Monitorings auf vermeidbare Lasten \u00fcberpr\u00fcft. Zudem soll zuk\u00fcnftig die Clearingstelle neue gesetzliche Regelung auf vermeidbare Erf\u00fcllungsaufw\u00e4nde bereits zu einem fr\u00fchen Zeitpunkt im Gesetzgebungsprozess pr\u00fcfen &#8211; z.B. durch einen sog. Praxis-Check &#8211; um einen weiteren zus\u00e4tzlichen B\u00fcrokratieaufbau auf Landesebene m\u00f6glichst zu vermeiden. Ziel ist es, dass im Ergebnis der Clearingverfahren weniger oder gar keine belastenden Regelungsalternativen gefunden werden.<\/p>\n<p>In vielen F\u00e4llen ist es zudem notwendig, sich ressort\u00fcbergreifend mit den Themen auseinanderzusetzen \u2013 so z.B. im Hinblick auf das nieders\u00e4chsische Baurecht u.a. mit dem Ziel, dass auf Grundlage der Koalitionsvereinbarung der Landesregierung bei den bauordnungsrechtlichen \u00c4nderungsbedarfen vordringlich die Bedarfe aus dem \u201e5G-Ausbau\u201c ber\u00fccksichtigt werden. Hier sind wir auf einem guten Weg, eine entsprechende Gesetzesnovelle wird zeitnah auf den Weg gebracht, im Laufe des Jahres soll eine zweite Novelle der NBauO folgen.<\/p>\n<p>Auch ansonsten ist die Digitalisierung von Prozessen ein wichtiger Baustein im B\u00fcrokratieabbau, um hier vorhandene Daten zu verkn\u00fcpfen und so z.B. statistische Mehrfachabfragen \u00fcberfl\u00fcssig zu machen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Liebe Mitglieder und Freunde der UWG, beim diesj\u00e4hrigen Gr\u00fcnkohlessen hat unser Referent, Herr Minister Dr. Althusmann, verk\u00fcndet, einige der gestellten Fragen auch schriftlich ausf\u00fchrlicher zu beantworten. Nun sind aus dem &nbsp;Nds. Ministerium f\u00fcr Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung Antworten auf die wesentlichen Fragen gekommen, die wir nat\u00fcrlich mit euch gerne teilen. 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